Der Förderverein kann als gemeinnützig anerkannter eingetragener Verein Spendenquittungen ausstellen. Dabei handelt es sich neben den Beiträgen der Mitglieder vor allem um Spenden von Firmen, Banken und sonstigen Einnahmen. Die steuerliche Abzugsfähigkeit erhöht die Bereitschaft von Privatpersonen und Unternehmen, Sach- und Geldspenden zu geben. Auch die Einnahmen aus den Eltern- und Lehrerinitiativen (Kirschblütenfest, Adventsmarkt, Sponsorenläufe, Erlöse aus dem Buchverkauf »Lernkompetenz I II«) werden über den Förderverein abgerechnet. Die Finanzierung von zusätzlichen Unterrichtsmitteln und Förderungen sind unbürokratisch, schnell und – bei leerer Stadtkasse – manchmal überhaupt nur durch den Förderverein möglich.
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