Über die Auflösung des Vereins kann nur in einer mit diesem Tagesordnungspunkt einberufenen Mitgliederversammlung Beschluss gefasst werden. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes erfolgt die Liquidation durch den Vorstand. Das Vereinsvermögen fällt der Stadt Enger, ersatzweise ihrer Rechtsnachfolgerin, mit der Zweckbestimmung zu, dass dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der Schüler und Schülerinnen und der schulischen Einrichtungen der Städtischen Realschule Enger, ersatzweise deren Nachfolgerin, verwendet wird.